Der Weg zu uns, häufige Fragen

Wer kommt zu uns? Wer braucht eine logopädische Behandlung?

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell bedingt sind.
Behandlungsfelder:
• Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen oder         angeborenen Hörstörungen
• Klein- und Vorschulkinder mit Besonderheiten im Spracherwerb bzw. bei Auffälligkeiten im Erwerb von Wortschatz, Artikulation oder Grammatik
• Schulkinder, die ehemals spracherwerbsauffällig waren und ggf. daraus resultierend Schwierigkeiten im Lese-Schreib-Erwerb zeigen.
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
• Jugendliche und Erwachsene mit Schädel-Hirnverletzungen, z.B. nach Unfällen
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit internistischen oder neurologischen
Grunderkrankungen, z.B. Morbus Parcinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose
• SprecherInnen mit hoher stimmlicher Belastung wie z.B. ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen, SängerInnen
• Erwachsene nach Operationen im Mund-, Hals-, Nasen-, Ohrenbereich
• Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit myofunktionellen Störungen, z.B. im Verlauf und begleitend zu kieferorthopädischen Maßnahmen bei unphysiologischem Schluckmuster.

Sie haben eine Verordnung für eine logopädische Therapie
 von Ihrem behandelnden Arzt erhalten?

Dann setzen Sie sich gerne umgehend mit uns telefonisch in Verbindung.

Im ersten Telefonat geht es darum festzustellen, welchen Bedarf Sie haben, wer der verordnende Arzt ist und wann Sie Termine bei uns wahrnehmen können.

Vom Arzt haben Sie meist eine ERSTVERORDNUNG erhalten. Innerhalb der nächsten Wochen laden wir Sie zu einem ersten Gespräch ein, in dem Sie uns von Ihren Beobachtungen und der bisherigen Entwicklung berichten. Wir führen einen logopädischen Befund durch und können Sie am Ende über unseren Eindruck und das Ergebnis der Überprüfung informieren. Es schließt sich eine Beratung für die Unterstützung zu Hause und eine Therapieempfehlung an.

Wie lange und wie oft die anschließenden Termine stattfinden, richtet sich nach Art und Schwere der Störung. In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Eine Folgeverordnung umfasst meistens 10 Sitzungen sowie ein ausführliches Eingangsgespräch mit einer logopädischen Befunderhebung.

In der Regel finden die Therapien in unserer freundlich eingerichteten Praxis statt. Hausbesuche oder Heimbesuche werden in Absprache mit dem verordnenden Arzt durchgeführt, falls es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, zu uns zu kommen.

Sie haben keine Verordnung, möchten aber
eine Beratung in Anspruch nehmen?

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin

.

Wie komme ich zu einer logopädischen Behandlung?

Die logopädische Therapie wird vom Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt verordnet. Bei Bedarf sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt.

Zu den Fachärzten gehören die Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden, oder Zahnärzte.

Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen sowie präventive Maßnahmen wie z.B. Eltern und Angehörigen-Beratungen.

Was geschieht nach der Anmeldung

Nach Ihrer telefonischen Anmeldung versuchen wir einen ersten Besprechungstermin innerhalb der nächsten 4 Wochen zu ermöglichen.

Dieser richtet sich nach ihren möglichen zu realisierenden Zeiten und den Gegebenheiten der Praxis.

In diesem Erstgespräch erkundigen wir uns nach ihrem Anliegen.

Bei der Vorstellung von Kindern möchten wir gerne einiges über die bisherige Entwicklung erfahren, was uns ermöglicht, ein möglichst umfangreiches Bild Ihres Kindes schon im Gespräch zu erhalten und ihre Beobachtungen in unsere nachfolgende Beurteilung miteinbeziehen zu können.

Bei Erwachsenen hilft es uns, möglichst viel über die Beschwerden und Beobachtungen des Einzelnen zu erfahren, um gemeinsam die unterstützungsbedürftigen Bereiche erkennen zu können.

Sollten bereits Vorbefunde, ärztliche oder andere Gutachten und Berichte vorhanden sein, bringen Sie diese bitte mit.

Im Folgenden verschaffen wir uns einen Überblick und Einblicke in den derzeitigen Stand der sprachlichen und allgemeinen Entwicklung. Wenn möglich führen wir neben den eigenen Beobachtungen standardisierte Verfahren durch.

Wir informieren Sie über unsere Beobachtungen und Einschätzungen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Manchmal sind zusätzliche Untersuchungen, z.B. beim HNO-Arzt hilfreich, manchmal sind wenige Beratungseinheiten hilfreich für die nächste Zeit und machen ggf. eine Therapie überflüssig, oft führt die erste Vorstellung zu der Vereinbarung einer gemeinsamen Therapiezeit.

Der verordnende Arzt erhält in der Regel einen kurzen Bericht von uns, in dem wir unsere Beobachtungen zusammenfassen und die Therapieempfehlung bestätigen.

Meist ist es so, dass wir nicht sofort einen Therapieplatz frei haben. Je flexibler Sie Termine wahrnehmen können, umso kürzer ist die Wartezeit für einen regelmäßigen Termin.

Manchmal bieten wir sogenannte „Springer-Termine“ an, d.h. sie bekommen Termine, die kurzfristig aufgrund von z.B. krankheitsbedingten Ausfällen anderer Patienten frei werden.

Grundsätzlich ist es unser Ziel, möglichst bald einen regelmäßigen Termin zur Verfügung zu stellen. Diese Termine sind üblicherweise einmal wöchentlich und dauern jeweils 45 Minuten.

Wie sieht eine logopädische Behandlung aus?

Manchmal ist es schon im ersten Termin möglich, erste Inhalte zu vermitteln, die in den folgenden Wochen beobachtet oder ausprobiert werden können.

Bei kleinen Kindern steht das gemeinsame Spiel im Vordergrund, weil dies das Medium ist, in dem sich kleine Kinder bewegen. Sie erforschen ihre Umgebung, probieren sich in ihren Möglichkeiten aus, machen viele Erfahrungen mit Hilfe ihrer Sinne.

Wir Erwachsene begleiten sie und unterstützen sie darin. Damit sind wir auch diejenigen, die ihre Erfahrungen mit Sprache verbinden.

Indem wir mit ihnen sprechen, lernen sie von uns.

Je nach Bedürfnis des Kindes kann dies im Sprachaufbau bedeuten, einzelne bedeutsame Worte zu erleben, später zu längeren Äußerungen zu verbinden, die passende Grammatik dazu zu erwerben oder die Laute gemäß der allgemeinen Verwendung zu erlernen.

Bei älteren Kindern geht es vielleicht nur noch darum, einzelne Laute zu korrigieren, damit sie der Umgebungssprache entsprechen.

Entsprechend verschieden sind Material und Methodenwahl in der Behandlung. Auch das sprachliche Angebot ist – natürlicherweise – bei jedem Kind, in jedem Alter abzustimmen auf das Interesse und die Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes.

Durch die Therapie in der Einzelsituation sind wir in der Lage, sehr individuell auf die Interessen jedes Einzelnen einzugehen.

Für alle Altersgruppen haben wir entsprechend altersentsprechendes und anregendes Spielmaterial in der Praxis.

Im Laufe der Therapie informieren wir sie dicht und zeitnah über die Stundeninhalte und die angebotenen Lerninhalte. Sie können dies dann in ihrem Alltag aufgreifen und damit den Lernerfolg unterstützen.

Die gesamte Dauer der Therapie richtet sich nach dem Bedarf und dem Störungsbild sowie nach den Zielen und der Motivation der Patienten.

So ist es möglich, dass manche nur einen einmaligen Beratungstermin in Anspruch nehmen, andere über Jahre in Therapie bleiben.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für Untersuchung, Beratung und Therapie werden auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung bei Kindern im vollen Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Übernahme bei privaten Krankenversicherungen ist abhängig von den jeweiligen Verträgen. Erkundigen Sie sich ggf. vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Auch bei erwachsenen Patienten wird der Großteil der Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Das gilt auch für Behandlungen, die als Hausbesuch durchgeführt werden. Sie zahlen ab 18 Jahren einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der gesamten Behandlungskosten und 10,- Euro pro Verordnung.